Versicherungen
Wir von Lotus Car Rental möchten Ihnen keine Schäden in Rechnung stellen. Wir möchten, dass Sie eine angenehme und sorgenfreie Reise haben. Deshalb bieten wir Ihnen die wohl beste Autovermietungsversicherung, die es auf Island gibt: Der Platin-Versicherungsplan mit einer Haftung/Selbstbeteiligung von 0 ISK, deckt auch Flussdurchquerungen, Schäden am Fahrgestell, Motor, Getriebe, Abschleppkosten und vieles mehr ab. Eine Haftpflichtversicherung ist in allen Mietverträgen enthalten.
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Abdruck der Debitkarte und Kaution
Für alle Vermietungen gelten die vollständigen Mietbedingungen zum Zeitpunkt der Anmietung. Aus Sicherheitsgründen wird zu Beginn jeder Anmietung ein Abdruck der Debitkarte und eine Kaution in Höhe der gewählten Versicherungssumme verlangt, auch wenn die Kosten für die Anmietung durch einen Gutschein gedeckt sind. Der Kautionsbetrag wird nach der Inspektion durch Lotus Car Rental am Ende der Mietzeit freigegeben. Dieser Abdruck der Debitkarten oder diese Kaution kann zur Zahlung aller zusätzlichen Kosten wie z. B. einer zusätzlichen Versicherung, Parkgebühren, Schäden oder Kosten, die durch die Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter entstehen, verwendet werden.
Hinweis: Mieter, die den Platinum-Versicherungsplan abschließen, zahlen keine Kaution. Die Kaution für den Gold-Versicherungsplan beträgt 65.000 ISK, für den Silber-Versicherungsplan 150.000 ISK und für den Bronze-Versicherungsplan 360.000 ISK.
Abdruck der Kreditkarten
Für alle Anmietungen gelten die vollständigen Mietvertragsbedingungen zum Zeitpunkt der Anmietung. Aus Sicherheitsgründen wird zu Beginn jeder Anmietung ein Abdruck der Kreditkarte und eine Kaution in Höhe der gewählten Versicherungssumme verlangt, auch wenn die Kosten für die Anmietung durch einen Gutschein gedeckt sind. Dieser Abdruck der Kreditkarte kann zur Zahlung aller zusätzlichen Kosten wie z. B. einer zusätzlichen Versicherung, Parkgebühren, Schäden oder Kosten, die durch die Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter entstehen, verwendet werden.
Altersvoraussetzung und Führerschein
Ein vollständiger Führerschein muss seit mindestens 12 Monaten vorhanden sein und bei Mietbeginn vorliegen. Der Mieter muss 20 Jahre alt sein, um ein kleineres Fahrzeug zu mieten. Der Mieter muss 23 Jahre alt sein, um 7-sitzige SUVs, Luxusfahrzeuge und 9-sitzige Vans zu mieten.
Stornierungsbedingungen
Buchungen, die mehr als 48 Stunden vor der Abholzeit storniert werden, werden zu 100 % zurückerstattet.
Buchungen, die weniger als 48 Stunden vor der Abholzeit storniert werden, werden nicht zurückerstattet.
Bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Rückerstattung.
Diese Police gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2021 gebucht werden
Abhol- und Bringservice
Für die Abholung und Rückgabe am internationalen Flughafen Keflavík werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Für die Abholung und Rückgabe an einem Ort Ihrer Wahl in Reykjavík oder Keflavík wird eine geringe zusätzliche Gebühr erhoben. Hinweise zum Abhol- und Bringservice: www.lotuscarrental.is/about/pick-up-service/
Verspätete oder verfrühte Rückgaben
Verspätete Rückgaben, die mehr als eine Stunde nach der geplanten Rückgabezeit erfolgen, werden mit einem zusätzlichen Tag berechnet.
Der/die Mieter können das Fahrzeug vor der geplanten Rückgabezeit zurückgeben. Der/die Mieter bekommen die Preisdifferenz zurückerstattet, wenn sie Lotus Car Rental mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abholung benachrichtigen, andernfalls erfolgt keine Rückerstattung.
Kraftstoff
Das Fahrzeug ist in der Regel vollgetankt. Der/die Mieter müssen das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben. Wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug (EV) handelt, muss der Mieter es mit einer Batterieladung von über 50 % zurückgeben. Eine Verwaltungsgebühr von 3.500 ISK wird fällig, wenn das Fahrzeug nicht vollgetankt ist oder mit weniger als 50 % Batterieladung zurückgegeben wird. Der/die Mieter sind voll verantwortlich und müssen die Reparaturkosten tragen, wenn eine falsche Kraftstoffsorte in das Fahrzeug getankt wird.
Fahrzeugtypen
Wir behalten uns das Recht vor, Fahrzeuge zu ersetzen, wenn der reservierte Fahrzeugtyp nicht verfügbar ist, entweder durch ein ähnliches Fahrzeug oder eine höhere Klasse.
Vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Im Falle eines Zusammenstoßes oder Unfalls muss der Mieter unverzüglich die zuständigen Polizeibehörden sowie Lotus Car Rental über den Vorfall informieren. Der Mieter darf den Unfallort nicht verlassen, bevor die Polizei eingetroffen ist.
Sollte(n) der/die Mieter die Bedingungen dieses Vertrages nicht einhalten, gehen alle Verluste und Schäden, die dem Eigentümer dadurch entstehen, zu Lasten des/der Mieter(s). Der/die Mieter stimmt/stimmen der Anmietung des oben genannten Fahrzeugs zu und entscheidet/entscheiden sich, alle im Rahmen dieses Vertrags zu zahlenden Beträge durch die in diesem Dokument angegebene Zahlungsmethode zu begleichen.
Der/die Mieter übernehmen die Verantwortung für alle Verkehrsverstöße. Für nicht bezahlte Bußgelder oder für ein verzögertes Verfahren wegen eines Verstoßes wird eine Verwaltungsgebühr von 5.000 ISK erhoben.
Verantwortung des Mieters
Für die Einhaltung der Frostschutzmittel-, AdBlue- und Ölstände ist der Mieter verantwortlich. Alle anfallenden Kosten werden gegen Vorlage einer Quittung erstattet. Sollte es zu einer Fehlfunktion des Fahrzeugs oder zu Anzeichen von Überhitzung kommen, muss der Mieter das Fahrzeug sofort anhalten, andernfalls wird der Mieter haftbar gemacht, und es kann zum Verlust der Kaution kommen.
STEUERN
Die lokale Mehrwertsteuer (MwSt.) von 24 % ist in allen Preisen enthalten.
Zahlung
Wenn Sie einen speziellen Wunsch bezüglich der Zahlung oder Ihres Mietwagens haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail: lotus@lotuscarrental.is
Servicegebühr
Die Gebühr für die Abholung des Fahrzeugs nach einer Beschädigung beträgt 400 ISK pro Kilometer, mindestens aber 35.000 ISK
Sonstige Gebühren:
Verlust/Beschädigung des Ladekabels – Typ 2: Gebühr von 50.000 ISK
Verlust/Beschädigung des Ladekabels – 220 V: Gebühr von 70.000 ISK
Verlust/Beschädigung des GPS-Geräts: Gebühr von 45.000 ISK
Verlust/Beschädigung des WLAN-Dongles: Gebühr von 15.000 ISK
Verlust/Beschädigung eines Kindersitzes: Gebühr von 15.000 ISK
Verlust/Beschädigung eines Kleinkindersitzes: Gebühr von 60.000 ISK
Mietvertrag
Verpflichtungen des Mieters
1) Der/die Mieter erklärt/erklären sich mit den Bestimmungen dieses Mietvertrags einverstanden und haben eine Kopie davon erhalten.
2) Der/die Mieter gibt/geben das Fahrzeug zurück:
a) mit sämtlichem Zubehör (einschließlich Reifen und Werkzeug) in dem Zustand, in dem er/sie es erhalten hat, abgesehen von normaler Abnutzung durch den Gebrauch.
b) zu dem in diesem Mietvertrag angegebenen Datum, sofern später nichts anderes vereinbart wird.
c) auf dem Gelände von Lotus Car Rental, sofern nichts anderes angegeben ist.
d) mit einem vollen Tank des entsprechenden Kraftstoffs. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter den fehlenden Kraftstoff sowie eine Servicegebühr gemäß den Bedingungen des Vermieters in Rechnung zu stellen.
e) Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektroauto, lädt der/die Mieter das Fahrzeug bei einer Batterieladung von über 50 % wieder auf. Dem/den Mieter(n) wird eine [SM1] Servicegebühr gemäß den Bedingungen des Vermieters berechnet.
3) Wenn der/die Mieter das Fahrzeug nicht zu dem in diesem Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurückgibt/zurückgeben oder seine Absicht, den Mietvertrag zu verlängern, nicht erklärt, ist Lotus Car Rental oder die Polizei berechtigt, das Fahrzeug ohne weitere Ankündigung und auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen. Die Verlängerung des Mietvertrags ist von der Zustimmung von Lotus Car Rental abhängig. Wenn der/die Mieter das Fahrzeug 1 Stunde oder später nach Ablauf des Mietvertrags zurückgibt/zurückgeben, ist Lotus Car Rental berechtigt, bis zu 24 Stunden Miete gemäß den Bedingungen dieses Mietvertrags zu verlangen.
4) Das Fahrzeug muss sorgfältig behandelt und gefahren werden. Nur die auf der ersten Seite des Vertrages als Fahrer genannten Personen sind berechtigt, das Fahrzeug zu fahren. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen und für die keine Entschädigung durch die Versicherung des Fahrzeugs gezahlt wird. Dies umfasst Schäden am Fahrzeug und/oder Verletzungen der Insassen aufgrund der folgenden Umstände sowie die Abschleppkosten für die Bergung des Fahrzeugs:
a) Fahren im Gelände und Fahren im Fahrverbot.
b) Fahren über Flüsse oder jegliche Art von Wasserläufen (nur durch die Platin-Versicherung abgedeckt).
c) Vorsätzliche Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit.
d) Konsum von Rauschmitteln durch den Fahrer.
e) Fahrzeugnutzung, die gegen isländisches Recht und/oder die Bestimmungen dieses Mietvertrags verstößt.
5) Im Falle eines Zusammenstoßes oder Unfalls ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die zuständigen Polizeibehörden sowie Lotus Car Rental über den Vorfall zu informieren, und der Mieter darf den Ort des Geschehens nicht verlassen, bevor die Polizei eingetroffen ist oder er die Erlaubnis von der Lotus Car Rental erhalten hat, dies zu tun.
6) Die Anzahl der Kilometer (km), die das Fahrzeug während der Laufzeit dieses Mietvertrags gefahren wird, wird durch Ablesen eines normalen Kilometerzählers ermittelt, der vom Hersteller mit dem Fahrzeug geliefert wird. Der/die Mieter müssen Lotus Car Rental so schnell wie möglich benachrichtigen, wenn der Kilometerzähler während der Laufzeit des Mietvertrags außer Betrieb ist oder nicht mehr funktioniert.
7) Lotus Car Rental ist nicht verantwortlich für das Verschwinden oder die Beschädigung von Gegenständen, die der/die Mieter oder eine andere Partei im Fahrzeug zurücklässt oder mit dem Fahrzeug transportiert.
8) Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, Lotus Car Rental auf Verlangen zu zahlen:
a) Eine Kaution in Höhe der geschätzten Kosten für die Anmietung des Fahrzeugs.
b) Alle Kosten, die Lotus Car Rental entstehen, wenn das Fahrzeug zu seinem Standort zurückgebracht werden muss, wenn das Fahrzeug irgendwo unbeaufsichtigt abgestellt wurde, unabhängig vom Zustand des Fahrzeugs, der Straßen oder des Wetters.
9) Der/die Mieter ist/sind nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von Lotus Car Rental Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug oder dessen Zubehör vorzunehmen oder das Fahrzeug in irgendeiner Form als Sicherheit zu hinterlegen.
10) Dem/den Mieter(n) ist es nicht gestattet, Fahrzeuge auf F-Straßen zu fahren, die von Lotus Car Rental nicht für F-Straßen zugelassen sind. Alle Fahrzeuge mit 2-Rad-Antrieb, 9-sitzige Vans und Elektrofahrzeuge sind auf den F-Straßen nicht erlaubt.
11) Der/die Mieter haftet/haften für alle Gebühren für Parkuhren und Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.
12) Der/die Mieter ist/sind nicht berechtigt, das Fahrzeug zur entgeltlichen Beförderung von Personen zu nutzen, es an andere zu verleihen oder unterzuvermieten.
13) Der/die Mieter ist/sind verpflichtet, Lotus Car Rental während und/oder am Ende der Mietzeit über etwaige Störungen oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile des Fahrzeugs zu informieren.
Verpflichtungen von Lotus Car Rental
14) Lotus Car Rental stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung und sorgt dafür, dass es allen Anforderungen entspricht.
15) Bei einer Störung des Fahrzeugs stellt Lotus Car Rental dem/den Mieter(n) so schnell wie möglich ein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung. Wenn es sich um kleinere Schäden handelt, ist Lotus Car Rental berechtigt, nach Zustimmung des Mieters Reparaturen am Fahrzeug vornehmen zu lassen.
16) Lotus Car Rental informiert den/die Mieter über den Inhalt des Vertrages, insbesondere über die Verpflichtungen, die der/die Mieter mit seiner/ihrer Unterschrift übernimmt.
17) Lotus Car Rental informiert ausländische Mieter über die isländischen Verkehrsregeln, Verkehrsschilder und Vorschriften zum Verbot des Fahrens abseits der Straße. Lotus Car Rental weist besonders auf die Gefahr hin, die von Tieren im Straßenverkehr ausgeht.
18) Wenn Lotus Car Rental die Nutzung des Fahrzeugs hinsichtlich seiner Ausstattung und/oder der Straßenverhältnisse einschränken möchte.
19) Lotus Car Rental unterhält eine gültige Haftpflichtversicherung für ihren Geschäftsbetrieb.
Versicherung
20) In der Mietsumme/Mietgebühr ist die obligatorische Fahrzeugversicherung enthalten, die eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für den Fahrer und den Eigentümer umfasst.
21) Die Haftpflichtversicherung besteht aus dem Betrag, der nach isländischem Recht zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgeschrieben ist.
22) Versicherungen:
a) Der/die Mieter kann/können für den vollen Wert des Fahrzeugs haften, abhängig von der Art des Schadens und der Deckung, die der/die Mieter hat. Eine Schätzung der Reparaturkosten finden Sie auf der Rückseite des Zustandsberichts. Der/die Mieter können eine separate Unfallversicherung abschließen. Für weitere Informationen besuchen Sie: www.lotuscarrental.is/insurance.
b) Das Bronze-Versicherungspaket umfasst (Haftpflichtversicherung (TPL) + Kasko-Verzicht (CDW) + Diebstahlschutz (TP)), das Silber-Versicherungspaket ((TPL) + Super-Kasko-Verzicht (SCDW) + (TP)), das Gold-Versicherungspaket (Silber-Versicherung + Schotterschutz(GP) + Sand- und Ascheschutz (SAP)) oder das Platin-Versicherungspaket (Gold-Versicherung + Reifenversicherung (TI) + F-Straßen-Versicherung (FI) + Abschleppschutzversicherung (TPI) + Flussdurchquerungsschutz (RCP)).
c) Die Versicherungspakete Silber und Bronze decken keine Schäden am Fahrzeug ab, die durch Kies, Sand und Asche, Reifenschäden, Wasserschäden, Schäden, die während der Fahrt auf F-Straßen entstanden sind, Schäden, die durch Tiere verursacht wurden, oder wenn der/die Mieter Abschlepphilfe benötigen, sowie die Ausschlüsse in Paragraph 23. Der/die Mieter kann/können je nach Art des Schadens für den vollen Wert des Fahrzeugs haften.
d) Das Gold-Versicherungspaket deckt keine Schäden am Fahrzeug ab, die an den Reifen oder Rädern verursacht wurden, Schäden durch Wasser, Schäden, die während der Fahrt auf F-Straßen entstanden sind, Schäden, die durch Tiere verursacht wurden, und auch nicht, wenn der/die Mieter Abschlepphilfe benötigt, sowie die in Paragraph 23 genannten Ausschlüsse. Der/die Mieter kann/können je nach Art des Schadens für den vollen Wert des Fahrzeugs haften.
e) Das Platinum-Versicherungspaket bietet Ihnen vollen Schutz mit einer Selbstbeteiligung von 0 ISK für alle versicherbaren Fälle und senkt die maximalen Kosten für das Abschleppen auf 35.000 ISK, mit Ausnahme der in Absatz 23 genannten Ausnahmen.
23) Diese Unfall-/Gefahrenversicherung deckt nicht:
a) vorsätzliche Schäden oder Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit des Fahrers zurückzuführen sind.
b) Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Aufputsch- oder Beruhigungsmitteln steht oder in sonstiger Weise nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
c) Schäden, die auf Renn- oder Testfahrten zurückzuführen sind.
d) Schäden, die auf Krieg, Revolution, innere Unruhen oder Aufstände zurückzuführen sind.
e) Schäden, die von Tieren verursacht wurden, nur durch die Platinversicherung abgedeckt.
f) Löcher, die in Sitze, Teppiche oder Matten gebrannt wurden.
g) Schäden, die nur Räder, Reifen, Aufhängung, 12 V-Batterien, Glas (außer Fensterscheiben), Radios oder den Verlust von Fahrzeugteilen durch Diebstahl betreffen, und Schäden, die sich daraus ergeben, sind nur im Rahmen der Platin-Versicherung abgedeckt.
h) Schäden, die durch das Fahren auf unebenen Straßen an Getriebe, Antrieb und anderen Teilen des Fahrzeugs, die sich im oder am Fahrgestell befinden, verursacht werden; Schäden am Fahrgestell, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug auf unebenen Straßen den Boden schrammt, weil die Planierraupen Dellen hinterlassen haben; Steine, die in der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen liegen. Das Gleiche gilt für Schäden, die entstehen, wenn Steine aufgewirbelt werden und während der Fahrt auf die Unterseite des Fahrzeugs treffen. Diese Schäden sind nur im Rahmen der Platin-Versicherung abgedeckt.
i) Schäden oder Abschleppkosten, die entstehen, wenn Sie an Orten fahren, an denen der Fahrzeugverkehr verboten ist, wie z. B. auf Wegen, Pfaden, Schnee- oder Eisbänken, an Stränden mit nicht überbrückten Flüssen oder Bächen, an Orten, die nur bei Ebbe zugänglich sind, oder in anderen weglosen Gebieten. Eine Entschädigung wird jedoch gezahlt, wenn der Fahrer gezwungen ist, die Straße zu verlassen, z. B. aufgrund von Straßenreparaturen.
j) Schäden oder Abschleppkosten beim Fahren auf einer gesperrten Straße, abseits der Straße oder in Gebieten, in denen das Fahren verboten ist, werden von keiner Versicherung übernommen. Keine Versicherung deckt Schäden ab, die beim Fahren von Fahrzeugen auf F-Straßen entstehen können, die von Lotus Car Rental nicht auf F-Straßen zugelassen sind. Alle Fahrzeuge mit 2-Rad-Antrieb, 9-sitzige Vans und Elektrofahrzeuge sind auf F-Straßen nicht erlaubt.
k) Schäden, die durch Sand, Kies, Asche, Bimsstein oder andere Arten von Erdmaterial verursacht werden, das auf das Fahrzeug geweht wird, sind nur durch die Gold- und Platin-Versicherung abgedeckt.
l) Schäden an der Karosserie oder am Türrahmen des Fahrzeugs, die durch Wind verursacht werden, sind nur durch die Platin-Versicherung abgedeckt.
m) Wenn das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert wird, wird für Schäden, die durch Gischt/Seewasser verursacht werden, keine Entschädigung gezahlt.
n) In anderen Fällen wird auf die allgemeinen Bedingungen für die Unfall-/Kaskoversicherung verwiesen.
o) Der Verlust oder das Abbrechen der Fahrzeugschlüssel ist nicht versichert.
p) Das Einfüllen von falschem Kraftstoff in das Fahrzeug ist nicht versichert.
q) Die 12 V-Batterien des Fahrzeugs sind nicht versichert.
r) Wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektroauto handelt und der/die Mieter den Akku des Elektroautos vollständig entladen, sind die Mieter für alle Gebühren im Zusammenhang mit dem Transport des Fahrzeugs und dem Aufladen des Elektroautos verantwortlich.
s) Der Verlust des Ladekabels für das Elektroauto ist nur im Rahmen des Platin-Versicherungsplans abgedeckt.
24) Der/die Mieter kann/können alle Versicherungen ablehnen, wenn er/sie dies in Form einer schriftlichen Erklärung oder per E-Mail beantragt/beantragen.
Allgemeine Bestimmungen
25) Dieser Mietvertrag sollte immer im Fahrzeug aufbewahrt werden, entweder in gedruckter oder in elektronischer Form
26) Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrags bedürfen der Schriftform.
27) Für Verträge, die auf der Grundlage der oben genannten Bedingungen geschlossen werden, gilt isländisches Recht. Dies gilt auch für eventuelle Schadensersatzansprüche. Sie gilt auch für die Grundlage und die Berechnung der Entschädigung. Das Gleiche gilt für Schadensersatzansprüche, die auf einer Haftung außerhalb dieses Vertrags beruhen. Wenn es zu Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag kommt, werden diese vor dem Gerichtsstand von Lotus Car Rental verhandelt.
28) Streitigkeiten zwischen den Parteien dieses Mietvertrags können dem aktiven Schlichtungsausschuss des Isländischen Verbraucherverbands und des Isländischen Verbands der Reisebranche vorgelegt werden.
29) Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, die Straßenverhältnisse zu kennen und zu wissen, ob die Straße offen oder gesperrt ist.